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medizinisches :: Fachpersonal

Berufliche und sprachliche Voraussetzungen

 

Wir benötigen im Zuge der Anerkennungs- und Zulassungsprozesse immer beglaubigte Übersetzungen Ihrer Zeugnisse, Diplome sowie der Lehr- und Studieninhalte. In aller Regel auch die nachgewiesenen Theorie- und Praxiszeiten in den einzelnen Fächern und Studiengängen. 

Welche Unterlagen konkret und im Detail bei Ihnen notwendig sind, klären wir mit Ihnen nach eingehender Prüfung persönlich ab. Dabei spielen auch die Herkunftsländer eine Rolle. 

 

Sie sind Absolvent

Ärzte 
mit anerkanntem und abgeschlossenem Studium/Approbation in Humanmedizin  

Must have

  1. eine medizinische fachliche abgeschlossene Ausbildung mit in ihrem Heimat-Land anerkannten Berufs-Abschluss oder Universitäts-Abschluss als Arzt/Ärztin
  2. Kenntnisse der deutschen Sprache (Sprachzertifikat nach B1, B2, C1)
  3. beglaubigte Übersetzungen aller relevanten Unterlagen 

Nice to have

  1. Tätigkeiten/Abschlüsse aus allen Fachrichtungen (auch mit fachärztlicher Zusatzqualifikation, aus dem Krankenhausbereich oder als niedergelassener Arzt*in) 
  2. sie haben bereits Publikationen in Fachzeitschriften verfasst
  3. sie konnten schon in einem Spezialgebiet Erfahrungen sammeln, nachweisbare Erfolge generieren oder vergleichbare besondere Leistungen
  4. sie konnten bereits in Ihrem Beruf Erfahrungen sammeln und verfügen über nachweisbare Berufserfahrung in den jeweiligen Bereichen

 

Ärzte mit in absehbarer Zukunft anerkanntem Studienabschluss Medizin
Sie sind in absehbarer Zeit mit ihrer beruflichen Ausbildung oder universitären Studium fertig und verfügen dann über einen anerkannten Abschluss wie zuvor erwähnt. 

 



Kranken- und Gesundheitspfleger, Pflegefachkraft, Pflegehilfskraft 
mit anerkanntem Berufsabschluss 

Must have

  1. anerkannter Abschluss als Pfleger (Krankenpfleger, Altenpfleger, etc.)
  2. Kenntnisse der deutschen Sprache (Sprachzertifikat nach B1, B2, oder höher)
  3. alle relevanten Unterlagen müssen in beglaubigten Übersetzungen vorliegen

Nice to have

  1. sie konnten bereits in Ihrem Beruf Erfahrungen sammeln und verfügen über nachweisbare Berufserfahrung in den jeweiligen Bereichen

Gesundheits- und Krankenpfleger/Pflegefachkräfte, mit in absehbarer Zukunft anerkanntem Berufsabschluss. Sie sind in absehbarer Zeit mit ihrer beruflichen Ausbildung oder universitären Studium zur Pflegekraft/Pflegefachkraft fertig und verfügen dann über einen anerkannten Abschluss wie zuvor erwähnt.  

Gerne werden wir Sie in einer unserer angeschlossenen Sprachschule anmelden und begleiten. Das Sprachtraining und der Unterricht sind zum Großteil auch online zu absolvieren. 

erfahren Sie mehr über unsere Auftraggeber

 
 
 
 
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